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Modellflugplatz Holzkopf bei Oberstadt 

Flugplatzordnung

 

 

1.     Das Fliegen auf dem Modellflugplatz Oberstadt richtet sich nach den standardisierten Regeln für Flugmodelle (StRfF) und ist nur Vereinsmitgliedern mit gültiger Halterhaftpflichtversicherung und dem Schulungsnachweis für Modellflieger des MFSD erlaubt.

2. Gästen ( Modellpiloten des DMFV nach Anmeldung beim MFSD, Einweisung durch den Flugleiter und Nachweis des Schulungsnachweises des DMFV) ist das Fliegen nach Bezahlung der Tages- bzw. Monatsmitgliedsschaft von 2,50 € bzw. 5,00 € gestattet.
(Ausnahme sind in Absprache mit dem Flugleiter erlaubt))
Die Halterhaftpflicht, der Schulungsnachweis für Modellflieger des MFSD und der Lärmpass für Modelle mit Verbrennungsmotor(Kolbenmotor und Turbine) sind gegenüber dem Flugleiter nachzuweisen

3.      Rettungskräfte sind in Absprache im Ort abzuholen. Der Rettungshubschrauber ist eingewiesen

4. Es dürfen nur nichtzulassungspflichtige Flugmodelle bis zu einem Höchstabfluggewicht von 25 kg gestartet und gelandet werden und nicht mehr als drei Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren gleichzeitig betrieben werden (siehe auch Punkt 7)
An allen Modellen mit einem Abfluggewicht über 250g ist die UAS-Betreibernummer (eID) anzubringen. ein Schild mit Namen und Anschrift ist nicht erforderlich aber hilfreich bei Außenlandung außerhalb des Sichtbereiches.


5. Die Zufahrt ( Ausfahrt ) mit Kraftfahrzeugen zum (vom) Flugplatz hat nur über die gekennzeichneten und festgelegten Ein- und Ausfahrten zu erfolgen.
Ein Überfahren des Platzes ist untersagt. Das Parken der Fahrzeuge ist nur entsprechend der Anlage 2 Landeplatz und Parkordnung gestattet.


6. Jeder Modellflieger hat sich so zu verhalten .dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere andere Personen und Sachen sowie die Ordnung des Modellflugbetriebes nicht gestört oder gefährdet werden.

Wer infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder infolge geistiger oder körperlicher Mängel in der Wahrnehmung der Aufgaben als Führer eines Luftfahrzeuges behindert ist, darf kein Luftfahrzeug führen
 

7.    Für den Flugbetrieb von mehr als 9 Sportlern ( wenn die Bedingungen der gegenseitigen Information gegeben ist) ist ein Flugleiter  zu benennen. Er hat den Flugbetrieb zu überwachen und ggf. ordnend einzugreifen.
Es ist für jeden Flugbetrieb ein Flugleiterbuch zu führen, in dem zeitliche Übernahme und Abgabe der Funktion des Flugleiters sowie alle Unregelmäßigkeiten während des Fluges aufzuführen sind. bei Flugbetrieb ohne Flugleiter (alleiniges Fliegen) sind die erforderlichen Modellflugeintragungen von dem Steuerer selbst vorzunehmen.
 

8.     Die Grenzen des nutzbaren Luftraumes für den Modellflugbetrieb sind wie im Übersichtsplan (Anlage) einzuhalten. Höhenbeschränkung nach Luftraum G (Golf) max. 762m
Beim Hangsegeln über dem Schwerenthal ist der übrige Flugverkehr einzustellen. Die Aufsicht obliegt einem Flugleiter.
 

ø  Flugmodelle, die von Verbrennungsmotoren angetrieben werden, müssen mit wirkungsvollen Schalldämpfern ausgerüstet sein; der Schallpegel darf höchstens 84dB(A) 25 m betragen. Bei turbinengetriebenen Modellen darf der Schallpegel max. 95 dB(A) 25 m betragen. Der Modellflieger musseinen gültigen Lärmpass mitführen
      Die im Club z.Z. geflogenen Modelltypen:


Ø  Flugmodelle ohne Verbrennungsmotoren bis max. 25 kg Gesamtmasse

Ø  Verbrennungsmotoren bis max. 25 kg Gesamtmasse, die einen Schallpegel von 84 dB(A)/25m nicht Überschreiten, wenn sie von einem Kolbenmotor angetrieben werden und die einen Schallpegel von 95 dB(A)/25m nicht überschreiten, wenn sie durch ein Turbinenstrahltriebwerk angetrieben werden.

Ø  der Start von Raketenmodellen bis max. 20 g Treibsatz und bis zu 1 kg Gesamtmasse ist nur nach Beendigung des Flugbetriebes mit Flächenmodellen, koptern und Hubschraubern gestattet.

ø Während des Flugbetriebes müssen die Start- und Landeflächen frei von unbefugten Personen und beweglichen Hindernissen sein.
Begleitende Personen der Piloten sowie Gäste haben sich während des gesamten Flugbetriebes nur auf der dafür ausgewiesenen Aufenthaltsfläche hinter dem Sicherheitszaun aufzuhalten
Für Flugmodelle, die mit Verbrennungsmotoren betrieben werden sind folgende Betriebszeiten einzuhalten:

-Montag bis Samstag: 1 Stunde nach Sonnenaufgang jedoch frühestens
08.00 Uhr bis 1 Stunde vor Sonnenuntergang, jedoch
spätestens bis 20.00 Uhr.

-Sonn- und Feiertage: 09.00 bis 12.00 und 14.00 Uhr bis 1 Stunde vor
Sonnenuntergang, jedoch spätestens bis 20.00 Uhr
 

9.     Die Flugmodelle müssen während des gesamten Fluges ständig vom Piloten beobachtet werden. Sie haben bemannten Luftfahrzeugen und Vögeln stets auszuweichen und gegenüber mitfliegenden Modellen einen ausreichenden Sicherheitsabstand einzuhalten.
 

10.     Das An- und Überfliegen von Personen, Tieren und Fahrzeugabstellplätzen ist untersagt Außerdem hat aus Gründen des Vogelschutzes das Überfliegen der Gehölze in Richtung Oberstadt zu unterbleiben.
Piloten müssen mit dem Rücken zur Aufenthaltsfläche stehen. Eine gegenseitige Information beim Fliegen in der Gruppe muss jederzeit möglich sein.


11.     Die Sender ferngesteuerter Modelle müssen während des Betriebes an der Antenne mit einem farbigen Kennzeichen und der Kanalnummer versehen sein:

Ø  27 MHz-Bereich = braun   RAL 8003

Ø  35 MHz-Bereich = orange RAL 2003

Ø  40 MHz-Bereich = grün     RAL 6018

Ø  2,4 GHz              = keine Kennzeichnung

Während der Flug- und Betriebszeit ist zur Kennzeichnung der genutzten Kanäle ein Schild mit der Kanalnummer an der dafür vorgesehenen Frequenztafel aufzuhängen.

Kanaldoppelbelegungen sind zu vermeiden.
 

12.  Piloten, die nicht fliegen, bzw. keine Einstellarbeiten an ihren Anlagen durchführen, haben  während dieser Zeit den Sender auszuschalten und das Frequenzschild von der Sendertafel abzunehmen.
 

13.  Bei Absturz eines Modells hat der Modellflieger alle Teile des Modells unverzüglich von der Absturzstelle zu entfernen.
 

14.  Das Rauchen ist nur im Vorbereitungsraum gestattet. Die Aschereste und Kippen sind in einem nicht brennbaren Behälter zu sammeln und nach dem Fliegen vom Gelände zu entfernen.
Bei erhöhter Waldbrandstufe ( Trockenperiode ) sind das Rauchen, der Umgang mit offener Flamme und das Fliegen mit Düsen- und Raketenantrieben auf dem gesamten Gelände des Holzkopfes verboten.
 

13.  Jeder Modellflieger hat für erste Maßnahmen des Brandschutzes einen Autofeuerlöscher in seinem Transportfahrzeug mitzuführen.





 

 

 

 

Flugmodellsport - Club Suhl e.V.                                                          Suhl, im Oktober 2022  

Der Vorstand

 

Anlage:

1 Geländeplan mit Flugsektor:

           

 

 

 

 

2 Landeplatz und Parkordnung:Anlage_Parkordnung.pdf


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